Ratgeber
Anwartschaft Krankenversicherung
für Expats
Was Expats über ihre Rückkehroptionen wissen müssen


Wer Deutschland verlässt und sich abmeldet, beendet damit grundsätzlich auch die Versicherungspflicht in der deutschen Krankenversicherung. Die Anwartschaftsversicherung ist ein Instrument, um sich die Rückkehroptionen offenzuhalten – und hat insbesondere für die spätere Krankenversicherung als Rentner erhebliche Bedeutung. Neben der richtigen Auslandskrankenversicherung ist die Anwartschaft eines der wichtigsten Themen für Expats.
Was passiert bei Abmeldung aus Deutschland?
Die gesetzliche Versicherungspflicht gilt für jeden, der behördlich in Deutschland gemeldet ist. Nach der offiziellen Abmeldung aus Deutschland ist der Ausstieg aus der GKV problemlos möglich.
Wichtig: Für die Beendigung der GKV-Mitgliedschaft ist die Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt erforderlich oder der Nachweis, dass sich der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland befindet.
Die 55-Jahre-Grenze: Kritische Altersgrenze für die Rückkehr
Der Gesetzgeber hat für die Rückkehr in die GKV eine Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt. Wer älter ist und längere Zeit in der PKV versichert war, dem ist eine Rückkehr verwehrt – selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Konkret bedeutet das: Personen ab 55 Jahren, die dem Grunde nach versicherungspflichtig werden (z. B. durch eine Beschäftigung mit Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze), bleiben weiterhin versicherungsfrei, wenn sie:
- In den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren
- Mindestens in der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren
Wichtig für Auslandsrückkehrer: Für die Aufnahme in die GKV müssen Beschäftigte ab 55 Jahren nachweisen, dass sie in den vergangenen 5 Jahren im bisherigen Wohnstaat mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.
Aktuelle Verschärfung (November 2025)
Der Bundestag hat eine Gesetzesänderung beschlossen, die über 55-Jährigen die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung weiter erschwert. Nach einer Rückkehr aus dem Ausland droht ihnen künftig die „Versicherungsfreiheit": Sie können sich dann nur noch privat versichern.
Verbleibende Optionen ab 55
- Familienversicherung: Rückkehr möglich, wenn Ehegatte gesetzlich versichert ist (Einkommensgrenze: 637,50 EUR/Monat)
- EU-Versicherungszeiten: Aufenthalte in NL, AT, ES, CH oder SE mit gesetzlicher Versicherung werden angerechnet
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die KVdR ist der attraktivste Status für Rentner in der GKV: Die Krankenversicherung wird von der Rentenversicherung bezuschusst. Dadurch müssen Rentner nicht die vollen Beiträge zahlen.
Die 9/10-Regelung
In die KVdR wird nur aufgenommen, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Dabei ist es nicht von Belang, ob man pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert war.
Die Zeit des Erwerbslebens reicht vom Beginn der ersten Erwerbstätigkeit (inkl. Berufsausbildung und Selbstständigkeit) bis zum Zeitpunkt des Antrags auf gesetzliche Rente.
Anwartschaft zählt als Vorversicherungszeit
Wenn man aus beruflich veranlassten Gründen nicht Mitglied der GKV sein kann, ist es möglich, eine Anwartschaft bei ruhendem Leistungsanspruch monatlich zu bezahlen. Diese Zeiten gelten dann als Vorversicherungszeiten für die KVdR.
Ohne Anwartschaft keine KVdR: Nur wenn während des Auslandsaufenthalts eine ununterbrochene Anwartschaft bestand, hat man die Möglichkeit, in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden.
Der Unterschied: KVdR vs. freiwillig versichert
| Status | Beitragsbemessung | Konsequenz |
|---|---|---|
| KVdR (Pflichtversicherung) | Nur Rente, Betriebsrenten, private Rentenverträge | Niedrigere Beiträge |
| Freiwillig versichert | Gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge etc. |
Das kann mehrere hundert Euro monatlich Unterschied ausmachen.
Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten
Ausländische Versicherungszeiten können berücksichtigt werden, soweit diese durch überstaatliches Recht oder durch ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen gleichgestellt sind.
- EU/EWR/Schweiz: Keine Anwartschaft nötig – dortige gesetzliche Versicherungszeiten werden anerkannt
- USA, Thailand, Singapur etc.: Ohne Anwartschaft zählt nichts – kein Sozialversicherungsabkommen
Kindererziehungszeiten als Rettungsanker
Seit August 2017 gilt: Jeder Versicherte erhält pauschal pro Kind drei Jahre als Vorversicherungszeit angerechnet. Das gilt für beide Elternteile sowie für Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder.
Die Anwartschaft in der GKV: Kosten und Voraussetzungen
Die GKV-Anwartschaft fürs Ausland bietet die Anrechnung der Vorversicherungszeiten während des Auslandsaufenthaltes für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung.
Kosten: Monatlich rund 70 Euro (je nach Krankenkasse) für Kranken- und Pflegeversicherung.
Wann ist die GKV-Anwartschaft möglich?
- Bei privaten Auslandsaufenthalten ab einer Länge von mehr als drei Kalendermonaten
- Ausgeschlossen: Bei Aufenthalt im EU/EWR-Raum oder in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen
Während der Anwartschaft bestehen keine Ansprüche auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung – eine private Auslandskrankenversicherung ist zwingend erforderlich.
Die Anwartschaft in der PKV: Kleine vs. große Anwartschaft
Kleine Anwartschaft
Die kleine Anwartschaft sorgt dafür, dass bei der Rückkehr keine erneute Risikoprüfung erfolgt. Krankheiten, die während des Auslandsaufenthaltes auftreten, werden in den Versicherungsschutz einbezogen.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Risikoprüfung | Entfällt bei Rückkehr |
| Eintrittsalter | Wird neu berechnet |
| Kosten | 5–10% des bisherigen PKV-Beitrags |
Große Anwartschaft
Bei der großen Anwartschaft bleibt neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter erhalten – der Versicherer „friert" das Alter quasi ein.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Risikoprüfung | Entfällt bei Rückkehr |
| Eintrittsalter | Bleibt erhalten |
| Kosten | 30–45% des bisherigen Beitrags |
| Vorteil | Niedrigerer Beitrag nach Rückkehr |
PKV-Basistarif als Notlösung
Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen „Basistarif" anzubieten, dessen Leistungen mit der GKV vergleichbar sind. Der Beitrag darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten.
Pflegeversicherung nicht vergessen
Für Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gilt eine Wartezeit: In den letzten 10 Jahren vor Antragstellung muss eine Vorversicherungszeit von 2 Jahren nachgewiesen werden.
Wichtige Frist: Die Pflegeanwartschaftsversicherung kann nur innerhalb von 1 Monat nach der bisherigen Versicherung beantragt werden. Ein späterer Abschluss ist nicht mehr möglich.
Entscheidungsmatrix
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Unter 55, Rückkehr sicher, außereuropäisches Ausland | GKV-Anwartschaft (ca. 70 EUR/Monat) |
| Unter 55, EU-Aufenthalt mit gesetzlicher Versicherung | Keine Anwartschaft nötig |
| Über 55, außereuropäisches Ausland | Prüfen, ob Anwartschaft besteht/sinnvoll ist |
| PKV-versichert, Ausland 1–3 Jahre | Kleine Anwartschaft (5–10% des Beitrags) |
| PKV-versichert, Ausland 5+ Jahre | Große Anwartschaft erwägen (30–45%) |
| Rückkehr ungewiss, KVdR-Zeiten bereits erfüllt | Nur Pflegeanwartschaft prüfen |
Praktische Schritte vor der Ausreise
- 9/10-Berechnung durchführen: Prüfen, wie viele Jahre Vorversicherungszeit für die KVdR noch fehlen
- Zielland prüfen: EU/EWR/Schweiz oder Land mit Sozialversicherungsabkommen? Dann werden dortige Zeiten angerechnet
- Frühzeitig Kontakt aufnehmen: Mit der Krankenkasse sprechen und sich alles schriftlich bestätigen lassen
- Fristen beachten: Die Anwartschaft muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Ende der bisherigen Versicherung beantragt werden
- Auslandskrankenversicherung abschließen: Während der Anwartschaft bestehen keine Leistungsansprüche
Fazit
Die Anwartschaft ist mehr als nur eine Rückkehroption – sie ist für viele Expats der Schlüssel zur günstigen Krankenversicherung der Rentner. Wer die 9/10-Regel nicht erfüllt, zahlt im Alter als freiwillig Versicherter deutlich höhere Beiträge auf alle Einkünfte.
Die monatlichen 70 Euro für eine GKV-Anwartschaft können sich über die Rentenjahre um ein Vielfaches auszahlen.
Besonders kritisch ab 55: Ohne Anwartschaft kann die Rückkehr in die GKV dauerhaft versperrt sein. Die jüngsten Gesetzesänderungen verschärfen diese Problematik weiter.
Häufige Fragen zur Anwartschaft
Was kostet eine GKV-Anwartschaft?
Die GKV-Anwartschaft kostet monatlich rund 70 Euro (je nach Krankenkasse) für Kranken- und Pflegeversicherung. Während der Anwartschaft bestehen keine Leistungsansprüche – du brauchst zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.
Wann lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaft lohnt sich besonders, wenn du die 9/10-Regelung für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) erfüllen willst und in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen gehst (z.B. USA, Thailand, Singapur). In EU/EWR-Ländern werden die Versicherungszeiten ohnehin angerechnet.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer PKV-Anwartschaft?
Bei der kleinen Anwartschaft (5–10% des Beitrags) entfällt die Risikoprüfung bei Rückkehr, aber das Eintrittsalter wird neu berechnet. Bei der großen Anwartschaft (30–45% des Beitrags) bleibt auch das ursprüngliche Eintrittsalter erhalten – der Beitrag nach Rückkehr ist dadurch niedriger.
Kann ich mit über 55 noch in die GKV zurückkehren?
Die Rückkehr ist ab 55 Jahren stark eingeschränkt. Du musst nachweisen, dass du in den letzten 5 Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert warst. Alternativen sind die Familienversicherung (wenn dein Partner GKV-versichert ist) oder Versicherungszeiten in EU-Ländern wie Niederlande, Österreich oder Spanien.
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